Mitgliedsbeiträge

Als Mitglied profitieren Sie

Die Vorteile der MhM-Mitgliedschaft

  • Sie können sich ohne Wartezeit sofort nach Beitritt in einer unserer MhM-Beratungsstellen beraten lassen.
  • Ihnen stehen 40 im Mietrecht versierte und erfahrene Rechtsanwält:innen und Jurist:innen zur Seite.
  • Sie stärken die Lobby der Hamburger Mieter:innen, denn Mieter helfen Mietern setzt sich mit Öffentlichkeits- und Gremienarbeit für eine mieterfreundliche Wohnungspolitik ein.
  • Sie entscheiden, ob Sie zusätzlich eine Prozesskostenversicherung für 35 Euro ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten.
  • Die außergerichtliche Beratung ist im Mitgliedsbetrag enthalten. Ist ein Prozess unvermeidbar, zahlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Prozesskostenversicherung aus. So können Sie Ihr Recht im Notfall kostenfrei vor Gericht durchsetzen.
  • Die Kündigung einer ordentlichen Mitgliedschaft ist nach einer Mindest-Mitgliedschaft von 12 Monaten mit 2 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich.

 

Informieren Sie sich über die Rechtsschutzbedingungen und unsere Satzung.

 

Unsere Jahresbeiträge

Ermäßigt


 

54 

 

Bei Leistungsbezug


MhM-Mitgliedschaft


Basispaket inklusive


Keine Aufnahmegebühr


Leistungsbescheid erforderlich


Rechtsschutz für 35 € zusätzlich


Sorglos-Mitgliedschaft


 

117 

 

Rundum abgesichert


Basispaket inklusive


Aufnahmegebühr von 15 €


Mit Prozesskostenversicherung


Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung


Reine Mitgliedschaft


 

82 

 

Das Basispaket


Keine Wartefrist, Beratung ab Beitritt


Aufnahmegebühr von 15 €


Beratung in Ihrer Nähe ohne Anmeldung


Online Beratung sofort


Rechtstelefon täglich


Einzeltermine beim MhM-Team


Korrespondenz mit Ihre/m Vermieter:in


 Zeitschrift Mietraum²


Beitragsermäßigungen/Sondertarife

  • Empfänger:innen von Bürger:innengeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können für einen Jahresbeitrag von 54 Euro Mitglied werden. Eventuell ist auch eine Kostenübernahme durch die Hamburger Sozialbehörde möglich, die auf der Kooperationsvereinbarung zwischen MhM und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration basiert. Fragen Sie bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Leistungsträgers nach.
  • Studierende und Auszubildende können in der MhM-Zentrale, Bartelsstraße 30 für 35 Euro eine zweimonatige Kurzmitgliedschaft abschließen. Die Bezahlung dieses Beitrages erfolgt ausschließlich in bar und vor Ort.
  • Erben können eine Jahresmitgliedschaft für 82 Euro abschließen. Diese endet automatisch nach 12 Monaten. Dieser Zeitraum genügt im Regelfall, um ein geerbtes Mietverhältnis abzuwickeln.

Sondertarife

Erben


 

82 

 

Erbenmitgliedschaft


Basispaket inklusive


ohne Prozesskostenschutz


Keine Aufnahmegebühr


Mitgliedschaft 12 Monate


Behörden-Mitgliedschaft


 

 

Kostenübernahme
durch Sozialbehörde


Kostenübernahme-Erklärung nötig


Basispaket inklusive


ohne Prozesskostenschutz


Keine Aufnahmegebühr


Mitgliedschaft 12 Monate


Studis und Azubis


 

35 

 

Kurzmitgliedschaft


Kurzmitgliedschaft 2 Monate


Basispaket inklusive


ohne Prozesskostenschutz


Keine Aufnahmegebühr


Nachweispflicht binnen 14 Tagen an [email protected]